Letzte Änderungen: 05.08.2016
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und für alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisse im Sinne von § 311 I und III BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB (bindendes Angebot) zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer
Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Auch die Übersendung der bestellten Ware durch uns innerhalb dieser Frist stellt eine Annahme des Angebotes dar. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
(2) Alle Angaben im Katalog, gleich ob in Papierform, auf Datenträgern und/oder in elektronischen Medien, und in sonstigen Werbeaussendungen sind für uns immer freibleibend und stellen kein für uns bindendes Angebot dar. Für uns bindend sind stets erst die Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein oder der Rechnung. Durch die Angaben im Katalog oder in sonstigen Medien oder in sonstigen Werbeaussendungen übernehmen wir kein Beschaffungssisiko.
(3) Die Inhalte des Katalogs von YG-1 Deutschland GmbH – gleich ob in Papierform, auf Datenträgern und/oder in elektronischen Medien – werden regelmäßig gepflegt und aktualisiert und dienen der allgemeinen Information. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Verfügbarkeit der enthaltenen bzw. abrufbaren Informationen übernommen.
(4) Alle in unseren Katalogen, gleich ob in Papierform, auf Datenträgern und/oder in elektronischen Medien, und sonstigen Werbeaussendungen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie die in Bezug genommene Normen oder Daten stellen lediglich Beschaffenheitsangaben und keine Zusicherungen (Garantien) dar, die bis zur Annahme des Angebotes durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder der Ware jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen in der Regel Beschaffenheitsangaben dar. Es handelt sich nur dann um Zusicherungen (Garantien), wenn sie ausdrücklich als Garantie oder Zusicherung bezeichnet werden.
(5) Wir behalten uns vor, auch während der Gültigkeitsdauer des Kataloges oder von Werbeaussendungen Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, Preise und sonstige Bedingungen zu ändern sowie Produkteigenschaften zu ändern.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager Eschborn“, einschließlich Produktverpackung.
(2) Die in unserem Katalog genannten Preise sind Euro-Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Nach Verzugseintritt berechnen wir für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,–. Der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Außerdem sind wir in jedem Falle berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
(4) Die in unserem Katalog genannten Preise sind für die Gültigkeitsdauer des Kataloges bis zum Erscheinen des Folgekatalogs gültig, soweit nicht einzelvertraglich schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde. Die in Werbeaussendungen genannten Preise sind für den in der Werbeaussendung genannten Zeitraum gültig, soweit nicht einzelvertraglich schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde. Der für die Anwendung der Preise maßgebliche Zeitpunkt ist das Datum der Bestellung.
(5) Ab einem Auftragswert von € 75,– netto liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus, einschließlich Verpackung. Für Kleinaufträge unter € 75,– netto berechnen wir eine zusätzliche Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von € 7,50 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer für Bearbeitung, Porto und Verpackung.
(6) Bei Lieferungen ins Ausland belasten wir die uns entstehenden Versandkosten unabhängig vom Bestellwert in vollem Umfang dem Kunden. Bei Bestellwerten unter
€ 100,– netto berechnen wir außerdem eine zusätzliche Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von € 7,50.
(7) Soweit einschlägig gelten für Lieferung seit dem 01.01.2013 incoterms 2010.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden behalten wir uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachname oder Vorauskasse vorzunehmen. Die entstehenden Nachnamegebühren trägt der Kunde.
(9) Bei Falschbestellung berechnen wir 5 % Rücknahme-/Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens € 10,–. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass uns hierdurch ein geringerer Schaden entstanden ist.
(10) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Liefertermine oder -fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
(4) Sollte ein bestimmter Artikel der Bestellung nicht oder nicht sofort lieferbar sein, weisen wir in der Auftragsbestätigung unter Angabe des voraussichtlichen Liefertermins darauf hin. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Bestellung des nicht oder nicht sofort lieferbaren Artikels innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung kostenfrei zu stornieren. Die Bestellung im Übrigen bleibt – wie in der Auftragsbestätigung angegeben – wirksam.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Einlagerungsgebühren in Höhe von 10% des Nettowarenwertes pro Woche zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In beiden Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrags beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager Eschborn“ vereinbart.
(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Die angelieferten Kaufgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 6 entgegenzunehmen.
(4) Wir behalten uns die Prüfung exportrechtlicher Bestimmungen sowie deren Einhaltung durch den Kunden vor. Bei Verstoß gegen solche Bestimmungen sind wir berechtigt, die Lieferungen so lange aufzuschieben, bis ein vom Kunden zu vertretendes rechtliches Hindernis beseitigt ist.
(5) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wurde sie zu Unrecht verweigert oder ist eine Nacherfüllungsfrist nicht eingehalten worden, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Wurde die Kaufsache vom Kunden verändert und/oder bearbeitet, sind Mängelgewährleistungsansprüche für die veränderte und/oder bearbeitete Kaufsache ausgeschlossen.
(9) Eine Eignung oder Brauchbarkeit der Kaufsache, welche über die Eignung für die gewöhnliche Verwendung hinausgeht oder von ihr abweicht, oder eine Beschaffenheit, die nicht bei Waren der gleichen Art üblich ist, kann der Kunde nur erwarten, wenn sich dies aus entsprechender Vereinbarung oder nach öffentlichen Äußerungen im Sinne des
§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ergibt.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt auch, soweit die Kaufsache üblicherweise für eine Ausrüstung anderer Produkte verwendet wird und den Mangel verursacht hat und für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
(12) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Soweit unsere Waren Sicherheitsbestimmungen einzuhalten haben, sind die in Deutschland gültigen Sicherheitsbestimmungen maßgeblich. Bei Verbringung der Ware ins Ausland durch den Kunden haften wir nicht für Nichteinhaltung dort geltender Bestimmungen; hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen einschließlich Kosten und Zinsen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
(2) Eine Sicherungsübereignung und die Übertragung oder Verpfändung des Anwartschaftsrechts ist unzulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen und den Dritten bzw. Abnehmer von der Abtretung zu informieren, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen und die Abtretung nicht offen zu legen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit anderen Sachen gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Rückverfolgbarkeit
(1) Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Kaufsache an Dritte durch geeignete Maßnahmen die Rückverfolgbarkeit der Ware sicherstellen, um die gelieferte Kaufsache im Falle von aus produkthaftungsrechtlichen Gründen notwendig werdenden Maßnahmen (z. B. Produktrückruf, Produktwarnung) aufzufinden und den letzten Käufer von derartigen Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
(2) Nutzt/verbraucht der Kunde die von uns gelieferte Kaufsache in seinem Betrieb, wird er ebenfalls sicherstellen, dass die noch auf Lager oder in Gebrauch befindliche Ware im Falle einer notwendigen Maßnahme aufgefunden werden kann.
§ 10 Benachrichtigung gemäß § 33 BDSG
Alle im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten Kundendaten werden von uns gespeichert und zum Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung weiterverarbeitet.
§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.